Die Teilnahme am Querbeat-Festival wird aufgrund des Personenrechts von den Eltern bestimmt. Lt. BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival.

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

Auf dem gesamten Festivalgelände (inkl. Campingplatz) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

Kinder bis 14 Jahre erhalten kostenlosen Eintritt und benötigen kein Ticket.

Kinder unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Elternteils zurtritt.

BEI KINDER UNTER 16 WERDEN KEINE ERZIEHUNGSBERECHTIGUNGSSCHEINE AKZEPTIERT! NUR DIE ELTERN BZW. EIN ELTERNTEIL WERDEN ALS ERZIEHUNGSBERECHTIGTE PERSONEN ANGESEHEN!

16- und 17-jährige Jugendliche müssen das Festival um 24 Uhr verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteils anwesend sind.